Was ist eine Inspektion?
Die Arbeitsbühneninspektion umfasst Tragstruktur, Hubsystem und Kippschutzeinrichtungen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen (MEWP). Da eine Bühne Personen hebt, ist der Nachweis der Sicherheitseinrichtungen besonders kritisch.
Warum wird sie durchgeführt?
Ziel ist, Umkippen, Absturz und unkontrolliertes Absenken bei Höhenarbeit zu verhindern. Ein Fehler in den Standsicherheitssystemen kann, wenn er im Betrieb unbemerkt bleibt, unmittelbar tödlich enden.
Für welche Ausrüstung gilt sie?
- Scherenbühnen
- Gelenkbühnen (Knickmast)
- Teleskopbühnen
- Fahrzeugmontierte Bühnen
- Vertikale Mastbühnen
Rechtsgrundlage und Intervall
Es gibt kein einheitliches Intervall. Die Prüffrist richtet sich nach der restriktivsten von drei Quellen: der Höchstfrist der geltenden Arbeitsmittelvorschriften, der Herstelleranweisung in der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Schwerer Einsatz, korrosive Umgebung oder Schichtbetrieb verkürzen sie. Der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.
Umfang der Inspektion
- Tragende Struktur und Schere-/Auslegerarme: Risse, Verformung, Korrosion
- Hydrauliksystem: Zylinder, Schlauch, Leckage und Senkbremsventile
- Abstützsystem (Beine) und automatische Nivellierkontrolle
- Neigungserkennung und Kippschutzsystem
- Überlasterkennungssystem
- Korb: Geländer, Tür, Boden und Verankerungspunkte
- Notabsenksystem und manuelle Absenkfunktion
- Steuereinheiten: Korb- und Bodensteuerung, Not-Halt
- Bremsen, Reifen und Fahrsystem
- Traglastschild, Lastdiagramm und Warnhinweise
Zugehörige Normen
- ISO/IEC 17020
- EN 280
- ISO 18893
- ISO 16368
- ISO 18878
Verfahren und Ausrüstung
- Kalibrierte Prüfgewichte
- Neigungsmesser und Nivelliergerät
- Hydraulikdruckmesser
- Ultraschall-Dickenmessgerät (bei Bedarf)
- Magnetpulverprüfausrüstung (an kritischen Schweißstellen)
Inspektionsablauf
- 1Vorabinformation und PlanungAnlagenverzeichnis, Kapazitätsdaten, Herstelleranweisungen und frühere Prüfberichte werden zusammengetragen; Prüftermin und Baustellenbedingungen werden geplant.
- 2DokumentenprüfungKonformitätserklärung, Betriebsanleitung, Wartungsnachweise und gegebenenfalls Nachweise über die Behebung früherer Abweichungen werden geprüft.
- 3SichtprüfungTragstruktur, Verbindungen, Schutzeinrichtungen und Warnkennzeichnungen werden in Augenschein genommen; Verschleiß, Verformung und Korrosion werden beurteilt.
- 4Funktions- und SicherheitseinrichtungsprüfungSicherheitseinrichtungen wie Bremsen, Endschalter, Not-Halt und Überlastschutz werden im Betrieb überprüft.
- 5Messung und LastprobeJe nach Art der Ausrüstung werden Lastprobe, Druckprüfung oder elektrische Messungen durchgeführt. Die Prüfwerte richten sich nach den Herstellergrenzwerten und der einschlägigen Norm.
- 6Bewertung und BerichterstattungDie Feststellungen werden als konform / nicht konform / bedingt konform bewertet; Bericht und Prüfplakette werden ausgestellt.
- 7NachverfolgungBestehen Abweichungen, erfolgt nach deren Behebung eine Nachprüfung; der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.
Abweichungen
Nicht funktionierende Absturzsicherungsventile, ein außer Kraft gesetztes Neigungswarnsystem oder Schäden am Korbgeländer führen zur sofortigen Außerbetriebnahme. Ein nicht funktionierendes Notabsenksystem wiegt ebenso schwer.
Inspektionsbericht
- Angaben zur Inspektionsstelle und zum Prüfpersonal
- Identifikation der Ausrüstung: Marke, Typ, Seriennummer, Tragfähigkeit, Baujahr
- Angewandte Norm und Prüfumfang
- Eingesetzte Messmittel und deren Kalibrierdaten
- Befunde aus Sichtprüfung und Funktionskontrolle
- Werte der Last- bzw. Druckprüfung
- Festgestellte Abweichungen und deren Schweregrad
- Ergebnis (konform / nicht konform / bedingt konform) und nächster Prüftermin
Akkreditierung
Inspektionstätigkeiten werden nach ISO/IEC 17020 durchgeführt; die Norm fordert Unparteilichkeit der Inspektionsstelle, Kompetenz des Personals und Validität der Prüfverfahren. Nach dem Unparteilichkeitsgebot darf, wer eine Ausrüstung wartet oder instand setzt, deren unabhängige Prüfung nicht durchführen. EUROLAB verfügt über eine international anerkannte Akkreditierung nach ISO/IEC 17020 von Unterzeichnerstellen der ILAC-Vereinbarung; da der akkreditierte Geltungsbereich je Inspektionsart festgelegt ist, wird er im Angebotsstadium schriftlich bestätigt.
Geltungsbereich und BefugnisseZugehörige Inspektionen
Häufige Fragen
Warum wird das Notabsenksystem gesondert geprüft?
Es ist der einzige Weg, die Person im Korb sicher abzusenken, wenn die Hauptstromversorgung oder das Hydrauliksystem ausfällt. Da es selten genutzt wird, wird es im Feld oft funktionsunfähig; deshalb wird es bei jeder Prüfung tatsächlich betätigt.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung erfolgt durch eine nach ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle und deren beauftragtes Prüfpersonal. Die Unparteilichkeit der Stelle ist grundlegend: Wer die Ausrüstung wartet, darf deren wiederkehrende Prüfung nicht als unabhängige Prüfung durchführen.
Schädigt die Lastprobe die Ausrüstung?
Die Prüflast richtet sich nach der Nenntragfähigkeit und der angewandten Norm und bleibt innerhalb der Auslegungsgrenzen. Eine richtig geplante Lastprobe verursacht keinen Schaden. Weist die Ausrüstung einen verdeckten Mangel auf, ist gerade dessen Zutagetreten der Zweck der Prüfung.
Was geschieht, wenn das Prüfergebnis nicht konform ist?
Je nach Schwere der Abweichung wird die Ausrüstung außer Betrieb genommen oder darf unter Auflagen weiter genutzt werden. Nach Behebung erfolgt eine Nachprüfung; der negative Bericht wird zusammen mit dem Nachweis der Behebung aufbewahrt.









