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Wiederkehrende Prüfung

Kesselinspektion

ISO/IEC 17020
Momentaufnahme einer Inspektion

Was ist eine Inspektion?

Die Kesselinspektion weist die Integrität einer befeuerten Druckanlage zur Dampf- oder Heißwassererzeugung und deren Sicherheitskette nach. Da ein Kessel sowohl Druck- als auch Verbrennungsrisiko trägt, ist der Prüfumfang größer als bei einem Druckbehälter.

Warum wird sie durchgeführt?

Ziel ist, Ereignisse durch Wassermangel, Überdruck und Verbrennung zu verhindern. Häufigste Ursache von Kesselexplosionen ist nicht die geschwächte Wandung, sondern das Ausfallen von Wasserstandsregelung und Sicherheitsverriegelungen; die Prüfung erprobt diese Kette tatsächlich.

Für welche Ausrüstung gilt sie?

  • Dampfkessel
  • Heißwasser- und Warmwasserkessel
  • Thermalölkessel
  • Abhitzekessel
  • Kaskadenkesselanlagen

Rechtsgrundlage und Intervall

Es gibt kein einheitliches Intervall. Die Prüffrist richtet sich nach der restriktivsten von drei Quellen: der Höchstfrist der geltenden Arbeitsmittelvorschriften, der Herstelleranweisung in der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Schwerer Einsatz, korrosive Umgebung oder Schichtbetrieb verkürzen sie. Der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.

Umfang der Inspektion

  • Druckkörper: innere und äußere Korrosion, Risse, Verformung
  • Wanddicke und Schweißnähte
  • Rauchrohre / Wasserrohre und Rohrböden
  • Sicherheitsventile: Ansprechdruck, Kapazität und Öffnungsfunktion
  • Wasserstandsanzeiger und Wassermangelsicherung
  • Druck- und Temperaturbegrenzer
  • Speisewassersystem und Abschlämmeinrichtung
  • Brenner, Verbrennungssicherheit und Flammenüberwachung
  • Kaminanschluss und Abführung der Verbrennungsprodukte
  • Wasseraufbereitung und Wasseranalyseprotokolle

Zugehörige Normen

  • ISO/IEC 17020
  • EN 12952-Reihe
  • EN 12953-Reihe
  • ISO 4126-1
  • EN 12828

Verfahren und Ausrüstung

  • Ultraschall-Dickenmessgerät
  • Endoskop / Boroskop
  • Kalibrierte Manometer und Thermometer
  • Prüfstand für Sicherheitsventile
  • Rauchgasanalysator
  • Hydraulische Prüfpumpe (bei Bedarf)

Inspektionsablauf

  1. 1Vorabinformation und PlanungAnlagenverzeichnis, Kapazitätsdaten, Herstelleranweisungen und frühere Prüfberichte werden zusammengetragen; Prüftermin und Baustellenbedingungen werden geplant.
  2. 2DokumentenprüfungKonformitätserklärung, Betriebsanleitung, Wartungsnachweise und gegebenenfalls Nachweise über die Behebung früherer Abweichungen werden geprüft.
  3. 3SichtprüfungTragstruktur, Verbindungen, Schutzeinrichtungen und Warnkennzeichnungen werden in Augenschein genommen; Verschleiß, Verformung und Korrosion werden beurteilt.
  4. 4Funktions- und SicherheitseinrichtungsprüfungSicherheitseinrichtungen wie Bremsen, Endschalter, Not-Halt und Überlastschutz werden im Betrieb überprüft.
  5. 5Messung und LastprobeJe nach Art der Ausrüstung werden Lastprobe, Druckprüfung oder elektrische Messungen durchgeführt. Die Prüfwerte richten sich nach den Herstellergrenzwerten und der einschlägigen Norm.
  6. 6Bewertung und BerichterstattungDie Feststellungen werden als konform / nicht konform / bedingt konform bewertet; Bericht und Prüfplakette werden ausgestellt.
  7. 7NachverfolgungBestehen Abweichungen, erfolgt nach deren Behebung eine Nachprüfung; der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.

Abweichungen

Eine nicht ansprechende Wassermangelsicherung, ein nicht öffnendes Sicherheitsventil oder ein Riss im Mantel führen zur sofortigen Stilllegung. Unzureichende Wasseraufbereitung ist ein kurzfristig unsichtbarer Befund, der die Kessellebensdauer verkürzt.

Inspektionsbericht

  • Angaben zur Inspektionsstelle und zum Prüfpersonal
  • Identifikation der Ausrüstung: Marke, Typ, Seriennummer, Tragfähigkeit, Baujahr
  • Angewandte Norm und Prüfumfang
  • Eingesetzte Messmittel und deren Kalibrierdaten
  • Befunde aus Sichtprüfung und Funktionskontrolle
  • Werte der Last- bzw. Druckprüfung
  • Festgestellte Abweichungen und deren Schweregrad
  • Ergebnis (konform / nicht konform / bedingt konform) und nächster Prüftermin

Akkreditierung

Inspektionstätigkeiten werden nach ISO/IEC 17020 durchgeführt; die Norm fordert Unparteilichkeit der Inspektionsstelle, Kompetenz des Personals und Validität der Prüfverfahren. Nach dem Unparteilichkeitsgebot darf, wer eine Ausrüstung wartet oder instand setzt, deren unabhängige Prüfung nicht durchführen. EUROLAB verfügt über eine international anerkannte Akkreditierung nach ISO/IEC 17020 von Unterzeichnerstellen der ILAC-Vereinbarung; da der akkreditierte Geltungsbereich je Inspektionsart festgelegt ist, wird er im Angebotsstadium schriftlich bestätigt.

Geltungsbereich und Befugnisse

Zugehörige Inspektionen

Häufige Fragen

Warum ist die Wasseraufbereitung Teil der Prüfung?

Härte und Sauerstoff im Kesselspeisewasser erzeugen Kesselstein und Korrosion an der Rohrwandung. Eine Kesselsteinschicht stört den Wärmeübergang und führt zu lokaler Überhitzung und Wandschwächung. Deshalb sind Wasseranalyseprotokolle Teil der Prüfung.

Kann das Sicherheitsventil vor Ort geprüft werden?

Der Ansprechdruck des Ventils kann mit einem geeigneten Prüfstand vor Ort bestätigt werden; in manchen Fällen wird es ausgebaut und in der Werkstatt eingestellt und plombiert. In beiden Fällen werden Ansprechdruck und Plombendaten im Bericht festgehalten.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Prüfung erfolgt durch eine nach ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle und deren beauftragtes Prüfpersonal. Die Unparteilichkeit der Stelle ist grundlegend: Wer die Ausrüstung wartet, darf deren wiederkehrende Prüfung nicht als unabhängige Prüfung durchführen.

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