Was ist eine Inspektion?
Die Aufzugsinspektion ist der wiederkehrende Nachweis, dass die Aufzugsanlage sicher arbeitet und die Sicherheitsbauteile ihre Funktion erfüllen. Sie beschränkt sich nicht auf Kabine und Türen: Triebwerksraum, Schachtgrube, Gegengewicht und sämtliche Sicherheitseinrichtungen gehören dazu.
Warum wird sie durchgeführt?
Ziel ist, Risiken wie freier Fall, Übergeschwindigkeit, Fahrt bei offener Tür und Sturz in den Schacht zu verhindern. Aufzugssicherheit beruht nicht auf einer einzigen Einrichtung, sondern auf einer Kette sich gegenseitig absichernder Schutzfunktionen; die Prüfung weist jedes Glied dieser Kette einzeln nach.
Für welche Ausrüstung gilt sie?
- Personenaufzüge
- Lastenaufzüge
- Bahren- und Bettenaufzüge
- Panoramaaufzüge
- Behindertenplattformen und Serviceaufzüge
Rechtsgrundlage und Intervall
Es gibt kein einheitliches Intervall. Die Prüffrist richtet sich nach der restriktivsten von drei Quellen: der Höchstfrist der geltenden Arbeitsmittelvorschriften, der Herstelleranweisung in der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Schwerer Einsatz, korrosive Umgebung oder Schichtbetrieb verkürzen sie. Der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.
Umfang der Inspektion
- Kabine: Aufbau, Beleuchtung, Belüftung, Notbeleuchtung und Kommunikation
- Türen: Verriegelungseinrichtung, Schließkraft, Lichtschranke und Bewegungssperre bei offener Tür
- Tragseile oder -riemen: Verschleiß, gebrochene Drähte, Spannungsausgleich
- Geschwindigkeitsbegrenzer und Fangvorrichtung (Sicherheitseinrichtung)
- Bremssystem und Notbremsfunktion
- Puffer- und Gegengewichtsanordnung
- Schacht: Grubenabstände, Fluchträume, Schachtbeleuchtung
- Triebwerksraum: Zugang, Notbergungseinrichtung, Elektroschaltschrank
- Nivelliergenauigkeit und Haltestellenausrichtung
- Notfall-Kommunikationssystem und Rettungsanweisung
Zugehörige Normen
- ISO/IEC 17020
- EN 81-20
- EN 81-50
- EN 81-70
- EN 81-77
Verfahren und Ausrüstung
- Kalibrierte Prüfgewichte
- Geschwindigkeitsmesser (Tachometer)
- Türschließkraftmesser
- Seildurchmesser-Messgeräte
- Elektrische Messgeräte
- Abstands- und Nivelliermessgeräte
Inspektionsablauf
- 1Vorabinformation und PlanungAnlagenverzeichnis, Kapazitätsdaten, Herstelleranweisungen und frühere Prüfberichte werden zusammengetragen; Prüftermin und Baustellenbedingungen werden geplant.
- 2DokumentenprüfungKonformitätserklärung, Betriebsanleitung, Wartungsnachweise und gegebenenfalls Nachweise über die Behebung früherer Abweichungen werden geprüft.
- 3SichtprüfungTragstruktur, Verbindungen, Schutzeinrichtungen und Warnkennzeichnungen werden in Augenschein genommen; Verschleiß, Verformung und Korrosion werden beurteilt.
- 4Funktions- und SicherheitseinrichtungsprüfungSicherheitseinrichtungen wie Bremsen, Endschalter, Not-Halt und Überlastschutz werden im Betrieb überprüft.
- 5Messung und LastprobeJe nach Art der Ausrüstung werden Lastprobe, Druckprüfung oder elektrische Messungen durchgeführt. Die Prüfwerte richten sich nach den Herstellergrenzwerten und der einschlägigen Norm.
- 6Bewertung und BerichterstattungDie Feststellungen werden als konform / nicht konform / bedingt konform bewertet; Bericht und Prüfplakette werden ausgestellt.
- 7NachverfolgungBestehen Abweichungen, erfolgt nach deren Behebung eine Nachprüfung; der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.
Abweichungen
Eine nicht funktionierende Türverriegelung, eine nicht auslösende Fangvorrichtung oder unzureichende Bremswirkung führen zur sofortigen Außerbetriebnahme. Bei solchen Befunden wird der Aufzug versiegelt und stillgelegt.
Inspektionsbericht
- Angaben zur Inspektionsstelle und zum Prüfpersonal
- Identifikation der Ausrüstung: Marke, Typ, Seriennummer, Tragfähigkeit, Baujahr
- Angewandte Norm und Prüfumfang
- Eingesetzte Messmittel und deren Kalibrierdaten
- Befunde aus Sichtprüfung und Funktionskontrolle
- Werte der Last- bzw. Druckprüfung
- Festgestellte Abweichungen und deren Schweregrad
- Ergebnis (konform / nicht konform / bedingt konform) und nächster Prüftermin
Akkreditierung
Inspektionstätigkeiten werden nach ISO/IEC 17020 durchgeführt; die Norm fordert Unparteilichkeit der Inspektionsstelle, Kompetenz des Personals und Validität der Prüfverfahren. Nach dem Unparteilichkeitsgebot darf, wer eine Ausrüstung wartet oder instand setzt, deren unabhängige Prüfung nicht durchführen. EUROLAB verfügt über eine international anerkannte Akkreditierung nach ISO/IEC 17020 von Unterzeichnerstellen der ILAC-Vereinbarung; da der akkreditierte Geltungsbereich je Inspektionsart festgelegt ist, wird er im Angebotsstadium schriftlich bestätigt.
Geltungsbereich und BefugnisseZugehörige Inspektionen
Häufige Fragen
Warum ist eine wiederkehrende Prüfung nötig, wenn der Aufzug bereits das CE-Zeichen trägt?
Das CE-Zeichen belegt die Konformität des Aufzugs zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens. Die wiederkehrende Prüfung hingegen bestätigt, dass die Sicherheit über die Nutzungsdauer erhalten bleibt; beide betreffen unterschiedliche Zeitpunkte und unterschiedliche Zwecke.
Ist der Aufzug während der Prüfung außer Betrieb?
Ja. Da Sicherheitsfunktionen wie Bremse, Fangvorrichtung und Türverriegelungen tatsächlich betätigt werden, wird der Aufzug für die Dauer der Prüfung außer Betrieb genommen. Die Dauer variiert je nach Anzahl der Haltestellen und dem Zustand der Anlage.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung erfolgt durch eine nach ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle und deren beauftragtes Prüfpersonal. Die Unparteilichkeit der Stelle ist grundlegend: Wer die Ausrüstung wartet, darf deren wiederkehrende Prüfung nicht als unabhängige Prüfung durchführen.
Schädigt die Lastprobe die Ausrüstung?
Die Prüflast richtet sich nach der Nenntragfähigkeit und der angewandten Norm und bleibt innerhalb der Auslegungsgrenzen. Eine richtig geplante Lastprobe verursacht keinen Schaden. Weist die Ausrüstung einen verdeckten Mangel auf, ist gerade dessen Zutagetreten der Zweck der Prüfung.









