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Wiederkehrende Prüfung

Hebezeuginspektion

ISO/IEC 17020
Momentaufnahme einer Inspektion

Was ist eine Inspektion?

Die Hebezeuginspektion umfasst Tragmittel, Bremse und Sicherheitseinrichtungen eines Ketten- oder Seilzugs. Da ein Hebezeug meist an einem Träger oder auf einer Laufkatze montiert ist, gehört auch die tragende Verbindung zum Prüfumfang.

Warum wird sie durchgeführt?

Ziel ist, Kettenlängung, Bremsenverschleiß und Hakenverformung rechtzeitig zu erkennen — an Geräten, die häufig genutzt, deren Wartung aber oft vernachlässigt wird.

Für welche Ausrüstung gilt sie?

  • Elektrokettenzüge
  • Handkettenzüge
  • Seilzüge
  • Systeme mit Laufkatze
  • Druckluft-Hebezeuge

Rechtsgrundlage und Intervall

Es gibt kein einheitliches Intervall. Die Prüffrist richtet sich nach der restriktivsten von drei Quellen: der Höchstfrist der geltenden Arbeitsmittelvorschriften, der Herstelleranweisung in der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Schwerer Einsatz, korrosive Umgebung oder Schichtbetrieb verkürzen sie. Der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.

Umfang der Inspektion

  • Lastkette oder Seil: Dehnung, Verschleiß, Verformung, Korrosion
  • Haken und Sicherheitsklappe: Maulöffnung, Risse, freie Drehbarkeit
  • Bremse: Haltevermögen und Feinhub-Absenkleistung
  • Obere und untere Endschalter
  • Überlastkupplung oder Schutzeinrichtung
  • Aufhängepunkt und Verbindung zum Tragträger
  • Laufkatzenräder und Bewegung auf dem Träger
  • Elektrische Ausrüstung, Steuerung und Not-Halt
  • Traglastschild und Warnhinweise

Zugehörige Normen

  • ISO/IEC 17020
  • ISO 4309
  • EN 14492-2
  • ISO 9927-1
  • EN 818-Reihe

Verfahren und Ausrüstung

  • Kalibrierte Prüfgewichte
  • Kettendehnungslehre und Messschieber
  • Hakenmaulöffnungslehre
  • Magnetpulverprüfausrüstung (für die Hakenkontrolle)
  • Drehmomentschlüssel (Verbindungselemente)

Inspektionsablauf

  1. 1Vorabinformation und PlanungAnlagenverzeichnis, Kapazitätsdaten, Herstelleranweisungen und frühere Prüfberichte werden zusammengetragen; Prüftermin und Baustellenbedingungen werden geplant.
  2. 2DokumentenprüfungKonformitätserklärung, Betriebsanleitung, Wartungsnachweise und gegebenenfalls Nachweise über die Behebung früherer Abweichungen werden geprüft.
  3. 3SichtprüfungTragstruktur, Verbindungen, Schutzeinrichtungen und Warnkennzeichnungen werden in Augenschein genommen; Verschleiß, Verformung und Korrosion werden beurteilt.
  4. 4Funktions- und SicherheitseinrichtungsprüfungSicherheitseinrichtungen wie Bremsen, Endschalter, Not-Halt und Überlastschutz werden im Betrieb überprüft.
  5. 5Messung und LastprobeJe nach Art der Ausrüstung werden Lastprobe, Druckprüfung oder elektrische Messungen durchgeführt. Die Prüfwerte richten sich nach den Herstellergrenzwerten und der einschlägigen Norm.
  6. 6Bewertung und BerichterstattungDie Feststellungen werden als konform / nicht konform / bedingt konform bewertet; Bericht und Prüfplakette werden ausgestellt.
  7. 7NachverfolgungBestehen Abweichungen, erfolgt nach deren Behebung eine Nachprüfung; der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.

Abweichungen

Eine Kettenteilungslängung über den Herstellergrenzwert, eine aufgeweitete Hakenmaulöffnung und eine Bremse, die die Last nicht hält, führen zur sofortigen Außerbetriebnahme. Die Kette ist vollständig zu ersetzen, nicht abschnittsweise.

Inspektionsbericht

  • Angaben zur Inspektionsstelle und zum Prüfpersonal
  • Identifikation der Ausrüstung: Marke, Typ, Seriennummer, Tragfähigkeit, Baujahr
  • Angewandte Norm und Prüfumfang
  • Eingesetzte Messmittel und deren Kalibrierdaten
  • Befunde aus Sichtprüfung und Funktionskontrolle
  • Werte der Last- bzw. Druckprüfung
  • Festgestellte Abweichungen und deren Schweregrad
  • Ergebnis (konform / nicht konform / bedingt konform) und nächster Prüftermin

Akkreditierung

Inspektionstätigkeiten werden nach ISO/IEC 17020 durchgeführt; die Norm fordert Unparteilichkeit der Inspektionsstelle, Kompetenz des Personals und Validität der Prüfverfahren. Nach dem Unparteilichkeitsgebot darf, wer eine Ausrüstung wartet oder instand setzt, deren unabhängige Prüfung nicht durchführen. EUROLAB verfügt über eine international anerkannte Akkreditierung nach ISO/IEC 17020 von Unterzeichnerstellen der ILAC-Vereinbarung; da der akkreditierte Geltungsbereich je Inspektionsart festgelegt ist, wird er im Angebotsstadium schriftlich bestätigt.

Geltungsbereich und Befugnisse

Zugehörige Inspektionen

Häufige Fragen

Kann ich nur den verschlissenen Kettenabschnitt austauschen?

Nein. Die Lastkette wird als Ganzes bewertet, und ein Teilaustausch führt dazu, dass Glieder mit unterschiedlichem Verschleißgrad zusammen im Einsatz sind. Zudem darf nur die vom Hersteller freigegebene Kette verwendet werden.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Prüfung erfolgt durch eine nach ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle und deren beauftragtes Prüfpersonal. Die Unparteilichkeit der Stelle ist grundlegend: Wer die Ausrüstung wartet, darf deren wiederkehrende Prüfung nicht als unabhängige Prüfung durchführen.

Schädigt die Lastprobe die Ausrüstung?

Die Prüflast richtet sich nach der Nenntragfähigkeit und der angewandten Norm und bleibt innerhalb der Auslegungsgrenzen. Eine richtig geplante Lastprobe verursacht keinen Schaden. Weist die Ausrüstung einen verdeckten Mangel auf, ist gerade dessen Zutagetreten der Zweck der Prüfung.

Was geschieht, wenn das Prüfergebnis nicht konform ist?

Je nach Schwere der Abweichung wird die Ausrüstung außer Betrieb genommen oder darf unter Auflagen weiter genutzt werden. Nach Behebung erfolgt eine Nachprüfung; der negative Bericht wird zusammen mit dem Nachweis der Behebung aufbewahrt.

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