Was ist eine Inspektion?
Die Staplerinspektion weist nach, dass Hubwerk, Bremsanlage und Fahrerschutzeinrichtungen des Flurförderzeugs in sicherem Zustand sind. Da ein Stapler sowohl hebt als auch fährt, umfasst die Prüfung beide Seiten.
Warum wird sie durchgeführt?
Ziel ist, Unfälle durch Umkippen, herabfallende Last und Anfahren zu verhindern. Verschleiß an Gabeln und Hubmast sowie nachlassende Bremsleistung sind typische Befunde, die dem Nutzer entgehen und erst bei der Prüfung auffallen.
Für welche Ausrüstung gilt sie?
- Diesel-, LPG- und Elektro-Gabelstapler
- Hubwagen und Stapelgeräte
- Schubmaststapler und Schmalgangstapler
- Kommissioniergeräte
- Teleskopstapler
Rechtsgrundlage und Intervall
Es gibt kein einheitliches Intervall. Die Prüffrist richtet sich nach der restriktivsten von drei Quellen: der Höchstfrist der geltenden Arbeitsmittelvorschriften, der Herstelleranweisung in der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Schwerer Einsatz, korrosive Umgebung oder Schichtbetrieb verkürzen sie. Der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.
Umfang der Inspektion
- Gabeln: Verschleiß, Risse, Fersenwinkel und Höhendifferenz
- Hubmast und Ketten: Spannung, Verschleiß, Zustand der Rollen
- Hub- und Neigehydraulik: Leckage, Zustand von Schläuchen und Zylindern
- Leistung von Betriebs- und Feststellbremse
- Überrollschutzaufbau (ROPS) und Lastschutzgitter
- Reifen, Lenkung und Achsanschlüsse
- Hupe, Beleuchtung, Warnanlagen und Spiegel
- Fahrersitz und Sicherheitsgurt
- Batterie- und Ladesystem (bei Elektrofahrzeugen) bzw. LPG-Flaschenanschlüsse
- Traglastschild und Lastdiagramm
Zugehörige Normen
- ISO/IEC 17020
- ISO 3691-1
- EN 1726-1
- ISO 5057
- ISO 1074
Verfahren und Ausrüstung
- Gabelverschleißlehre und Messschieber
- Kalibrierte Prüfgewichte
- Bremsleistungs-Messstand
- Kettendehnungsmessgerät
- Hydraulikdruckmesser
- Gaslecksuchgerät (bei LPG-Fahrzeugen)
Inspektionsablauf
- 1Vorabinformation und PlanungAnlagenverzeichnis, Kapazitätsdaten, Herstelleranweisungen und frühere Prüfberichte werden zusammengetragen; Prüftermin und Baustellenbedingungen werden geplant.
- 2DokumentenprüfungKonformitätserklärung, Betriebsanleitung, Wartungsnachweise und gegebenenfalls Nachweise über die Behebung früherer Abweichungen werden geprüft.
- 3SichtprüfungTragstruktur, Verbindungen, Schutzeinrichtungen und Warnkennzeichnungen werden in Augenschein genommen; Verschleiß, Verformung und Korrosion werden beurteilt.
- 4Funktions- und SicherheitseinrichtungsprüfungSicherheitseinrichtungen wie Bremsen, Endschalter, Not-Halt und Überlastschutz werden im Betrieb überprüft.
- 5Messung und LastprobeJe nach Art der Ausrüstung werden Lastprobe, Druckprüfung oder elektrische Messungen durchgeführt. Die Prüfwerte richten sich nach den Herstellergrenzwerten und der einschlägigen Norm.
- 6Bewertung und BerichterstattungDie Feststellungen werden als konform / nicht konform / bedingt konform bewertet; Bericht und Prüfplakette werden ausgestellt.
- 7NachverfolgungBestehen Abweichungen, erfolgt nach deren Behebung eine Nachprüfung; der nächste Prüftermin wird im Bericht angegeben.
Abweichungen
Verschleiß über den Grenzwert nach ISO 5057 hinaus oder jeder Riss in einer Gabel erfordert deren Außerbetriebnahme; Gabeln werden nicht instand gesetzt, sondern ersetzt. Unzureichende Bremswirkung und Schäden am ROPS sind ebenfalls Gründe für sofortige Außerbetriebnahme.
Inspektionsbericht
- Angaben zur Inspektionsstelle und zum Prüfpersonal
- Identifikation der Ausrüstung: Marke, Typ, Seriennummer, Tragfähigkeit, Baujahr
- Angewandte Norm und Prüfumfang
- Eingesetzte Messmittel und deren Kalibrierdaten
- Befunde aus Sichtprüfung und Funktionskontrolle
- Werte der Last- bzw. Druckprüfung
- Festgestellte Abweichungen und deren Schweregrad
- Ergebnis (konform / nicht konform / bedingt konform) und nächster Prüftermin
Akkreditierung
Inspektionstätigkeiten werden nach ISO/IEC 17020 durchgeführt; die Norm fordert Unparteilichkeit der Inspektionsstelle, Kompetenz des Personals und Validität der Prüfverfahren. Nach dem Unparteilichkeitsgebot darf, wer eine Ausrüstung wartet oder instand setzt, deren unabhängige Prüfung nicht durchführen. EUROLAB verfügt über eine international anerkannte Akkreditierung nach ISO/IEC 17020 von Unterzeichnerstellen der ILAC-Vereinbarung; da der akkreditierte Geltungsbereich je Inspektionsart festgelegt ist, wird er im Angebotsstadium schriftlich bestätigt.
Geltungsbereich und BefugnisseZugehörige Inspektionen
Häufige Fragen
Kann Gabelverschleiß repariert werden?
Nein. Eine verschlissene oder gerissene Gabel wird nicht durch Schweißen repariert; sie muss ausgetauscht werden. Schweißen zerstört das Wärmebehandlungsgefüge des Gabelmaterials und senkt die Tragfähigkeit auf unvorhersehbare Weise.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung erfolgt durch eine nach ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstelle und deren beauftragtes Prüfpersonal. Die Unparteilichkeit der Stelle ist grundlegend: Wer die Ausrüstung wartet, darf deren wiederkehrende Prüfung nicht als unabhängige Prüfung durchführen.
Schädigt die Lastprobe die Ausrüstung?
Die Prüflast richtet sich nach der Nenntragfähigkeit und der angewandten Norm und bleibt innerhalb der Auslegungsgrenzen. Eine richtig geplante Lastprobe verursacht keinen Schaden. Weist die Ausrüstung einen verdeckten Mangel auf, ist gerade dessen Zutagetreten der Zweck der Prüfung.
Was geschieht, wenn das Prüfergebnis nicht konform ist?
Je nach Schwere der Abweichung wird die Ausrüstung außer Betrieb genommen oder darf unter Auflagen weiter genutzt werden. Nach Behebung erfolgt eine Nachprüfung; der negative Bericht wird zusammen mit dem Nachweis der Behebung aufbewahrt.









