Was ist Verifizierung?
ESG-Datensicherung ist die unabhängige Bewertung, ob die öffentlich bekannt gegebenen Nachhaltigkeitsindikatoren einer Organisation korrekt, vollständig und nach einer definierten Methodik berechnet sind. Der Fokus liegt nicht darauf, ob die Leistung gut ist, sondern darauf, ob die BERICHTETE ZAHL KORREKT IST.
Warum wird sie durchgeführt?
Ziel ist es, dass die Investoren und Aufsichtsbehörden vorgelegten Nachhaltigkeitsdaten ebenso zuverlässig sind wie Finanzdaten. Unverifizierte ESG-Daten werden bei Investorenbewertungen zunehmend weniger akzeptiert.
Wer beauftragt sie?
- Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen
- Unternehmen, die den ESG-Anforderungen von Investoren und Kreditgebern unterliegen
- Konzerne im Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Börsennotierte Unternehmen
- Lieferanten, deren Lieferkette ESG-Daten erfordert
Umfang und Grenzen
- Auswahl der in den Sicherungsumfang aufzunehmenden Indikatoren
- Festlegung des angewandten Berichtsrahmens: GRI, ESRS, IFRS S1/S2, SASB
- Prüfung der Berechnungsmethodik der Organisation
- Bewertung des Datenerhebungsprozesses und der internen Kontrollen
- Prüfung der Rückverfolgbarkeit der Daten bis zur Quelle
- Umweltindikatoren: Energie, Wasser, Abfall, Emissionen
- Soziale Indikatoren: Beschäftigung, Vielfalt, Arbeitssicherheit, Schulungsstunden
- Governance-Indikatoren: Vorstandsstruktur, Meldungen von Ethikverstößen
- Klärung der vom Geltungsbereich ausgeschlossenen Angaben
Einschlägige Normen
- ISAE 3000
- ISO 14064-3
- GRI-Standards
- ESRS
- IFRS S1 / S2
Einschlägige Normen
- ISAE 3000
- ISO 14064-3
- GRI-Standards
- ESRS
- IFRS S1 / S2
Ablauf der Verifizierung
- 1Auftragsannahme und UmfangEs wird schriftlich vereinbart, welche Daten nach welchem Berichtsrahmen und mit welcher Prüfungssicherheit beurteilt werden.
- 2Festlegung der KriterienDer angewandte Berichtsrahmen (GRI, ESRS, IFRS S1/S2) und die eigene Berechnungsmethodik der Organisation werden als Kriterien festgelegt.
- 3Risikobewertung und WesentlichkeitKennzahlen mit Risiko falscher Angaben werden identifiziert; Wesentlichkeitsschwelle und Stichprobenumfang richten sich danach.
- 4Prüfung der internen KontrollenDatenerhebung, Rechenkontrollen und Freigabemechanismen werden geprüft; die Rückverfolgbarkeit der Daten bis zur Quelle wird getestet.
- 5Kennzahlenbezogene PrüfungFür die ausgewählten Kennzahlen werden Nachrechnung, Belegprüfung und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.
- 6Behandlung der FeststellungenFestgestellte Fehler und nicht belegte Angaben werden der Organisation mitgeteilt; der Bericht wird korrigiert.
- 7PrüfungsvermerkEin der gewählten Prüfungssicherheit entsprechend formulierter Prüfungsvermerk wird erstellt und im Bericht veröffentlicht.
Prüfsicherheit
Prüfungen zur Erlangung von Sicherheit werden mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit durchgeführt. In der Praxis werden die meisten Nachhaltigkeitsberichte mit begrenzter Sicherheit veröffentlicht; die Regulierung sieht einen schrittweisen Übergang zu hinreichender Sicherheit vor. Der Grad wird im Vermerk ausdrücklich genannt; die beiden Grade sind nicht austauschbar.
Ergebnis und Erklärung
- Angaben zum Prüfer und zum Prüfungsteam
- In die Prüfung einbezogene Kennzahlen und Zeitraum
- Angewandter Berichtsrahmen und Kriterien
- Angewandter Prüfungsstandard und Grad der Sicherheit
- Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungshandlungen
- Abgrenzung der Verantwortlichkeiten von Organisation und Prüfer
- Prüfungsergebnis (Vermerk)
- Vom Umfang ausgenommene Angaben
Grenzen des Ergebnisses
Eine Prüfung zur Erlangung von Sicherheit ist weder eine Zertifizierung noch eine Finanzprüfung; ihr Ergebnis ist ein Prüfungsvermerk. Begrenzte Sicherheit umfasst eine deutlich engere Prüfung als hinreichende Sicherheit; beide sind nicht austauschbar. Die Sicherheit gilt nur für die einbezogenen Kennzahlen und den einbezogenen Zeitraum; zu ausgeschlossenen Teilen des Berichts trifft sie keine Aussage.
Akkreditierung
Verifizierungs- und Validierungstätigkeiten für Treibhausgase werden nach ISO 14065 akkreditiert; die Verifizierung selbst erfolgt nach ISO 14064-3, die Kompetenz des Personals definiert ISO 14066. Prüfungen zur Erlangung von Sicherheit unterliegen dagegen Standards wie ISAE 3000 und fallen nicht unter akkreditierte Zertifizierung. In beiden Rahmen gilt das Unparteilichkeitsgebot: Wer die Berechnung erstellt, darf sie nicht verifizieren. EUROLAB verfügt über international anerkannte Akkreditierungen von Stellen, die die ILAC- und IAF-Vereinbarungen unterzeichnet haben; welche Verifizierung im akkreditierten Umfang angeboten werden kann, wird im Angebotsstadium schriftlich bestätigt.
Geltungsbereich und BefugnisseZugehörige Verifizierungen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen begrenzter und angemessener Sicherheit?
Bei angemessener Sicherheit sind Prüfungstiefe und Stichprobenumfang deutlich größer; die Aussage wird positiv formuliert. Bei begrenzter Sicherheit ist der Umfang enger und die Aussage wird als 'nichts ist zur Kenntnis gekommen, das dem widerspricht' formuliert. Die beiden sind nicht austauschbar, und das Sicherheitsniveau wird explizit im Wortlaut der Aussage genannt.
Sind ESG-Sicherung und ESG-Rating dasselbe?
Nein. Ein Rating ist ein kommerzielles Produkt, das der Organisation eine Bewertung gibt und meist auf öffentlich zugänglichen Daten beruht. Die ESG-Datensicherung hingegen prüft unabhängig die Richtigkeit der berichteten Daten und erstellt eine Sicherungsaussage; sie vergibt keine Bewertung.
Welche Indikatoren sollten in den Geltungsbereich einbezogen werden?
Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse und die Erwartungen der Stakeholder sind entscheidend. In der Praxis werden Treibhausgasemissionen, Energie, Wasser, Abfall und Arbeitssicherheitsindikatoren am häufigsten einbezogen. Ausgeschlossene Indikatoren werden in der Aussage ausdrücklich aufgeführt.





