
EU-Batterieverordnung: Leistungsklassenanforderung für Elektrofahrzeugbatterien beginnt
Ab dem 18. August 2026 sind die Anforderungen an die Leistungsklasse für Elektrofahrzeugbatterien in Kraft getreten; auch die CO2-Fußabdruck-Erklärung für Industriebatterien über 2 kWh steht im Zeitplan.
Die EU-Batterieverordnung regelt eine Batterie nicht nur als Produkt, sondern als Lebenszyklus vom Rohstoff bis zum Recycling. Die Pflichten treten je nach Batterietyp gestaffelt in Kraft.
Bei Batterien für Elektrofahrzeuge zielt die leistungsbezogene Klassifizierung darauf ab, die deklarierten Eigenschaften einer Batterie messbar und vergleichbar zu machen. Dies erfordert, dass die Erklärung des Herstellers auf einer Messkette in der technischen Dokumentation beruht.
Die übrigen Bereiche der Verordnung — die Erklärung zum CO2-Fußabdruck, der Rezyklatgehalt und der Batteriepass — treten nach ihrem eigenen Zeitplan in Kraft. Die bei der Vorbereitung eines Bereichs gesammelten Daten dienen oft auch als Grundlage für einen anderen.
Was die Verordnung geändert hat
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ersetzte die Batterierichtlinie von 2006 und führte als unmittelbar anwendbare Verordnung Nachhaltigkeits-, Sicherheits- und Transparenzanforderungen über den gesamten Lebenszyklus einer Batterie ein.
Der Anwendungsbereich ist breit: Alle auf dem EU-Markt bereitgestellten Batterien — einschließlich Batterien für Elektrofahrräder und Leichtfahrzeuge (LMT) — fallen unter diesen Rahmen. Dies bindet nicht nur die Automobilbranche, sondern auch Hersteller von Geräte- und Industriebatterien.
Die Logik der Verordnung besteht nicht darin, dass alles an einem einzigen Datum beginnt, sondern in einem gestaffelten Zeitplan. Jede Pflicht hat ihr eigenes Datum, und diese unterscheiden sich je nach Produkttyp.
Leistungs- und Haltbarkeitsdaten
Ab dem 18. August 2024 wurde eine Dokumentation mit elektrochemischen Leistungs- und Haltbarkeitswerten für wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh Kapazität, LMT-Batterien und Elektrofahrzeugbatterien verpflichtend.
Das bedeutet, dass die im Katalog einer Batterie aufgeführten Werte keine Marketinginformation mehr sind, sondern Bestandteil eines Konformitätsdokuments. Wie die Werte gemessen wurden und unter welchen Bedingungen sie ermittelt wurden, muss dokumentiert sein.
Vom CO2-Fußabdruck zur CO2-Klasse
Die Verordnung verlangt vom Hersteller, den während des Herstellungsprozesses der Batterie entstehenden CO2-Fußabdruck mittels Lebenszyklusanalyse (LCA) zu berechnen und zu deklarieren. Für Elektrofahrzeugbatterien wurde die Pflicht zur Erklärung des CO2-Fußabdrucks am 18. Februar 2025 verbindlich.
Der August 2026 bringt die nächste Stufe: die Einstufung nach CO2-Fußabdruck-Leistungsklassen. Die bloße Deklaration reicht nicht mehr aus; der deklarierte Wert muss einer Klasse entsprechen und diese Klasse muss auf dem Produkt sichtbar sein.
Die Klassifizierung macht zwei Batterien gleicher Kapazität hinsichtlich der CO2-Leistung vergleichbar. Die kommerzielle Konsequenz ist unmittelbar: Ein Käufer kann die Klasse nun in die Spezifikation aufnehmen.
Die Arbeit auf der Seite der Lieferkette
Die Berechnung des CO2-Fußabdrucks beschränkt sich nicht auf die eigene Anlage des Herstellers; das Ergebnis lässt sich ohne Daten zu Vorleistungen wie Zellen, Kathodenmaterial und Elektrolyt nicht ermitteln. Der eigentliche Engpass ist daher nicht die Berechnung, sondern die Beschaffung von Daten bei den Lieferanten.
Die Verordnung bringt außerdem Bereiche wie den Rezyklatanteil und den Batteriepass nach ihrem eigenen Zeitplan. Der Pass bedeutet, dass die heute gesammelten Daten künftig in einer einzigen digitalen Aufzeichnung zusammenlaufen werden — und die Qualität der heutigen Datenpflege zahlt sich an jenem Tag aus.
Warum die Batterieregelung über die Produktgesetzgebung hinausgeht
Die Batterieregulierung begründet einen anderen Anwendungsbereich als die klassische Produktgesetzgebung: Neben der Sicherheit des Produkts regelt sie zugleich dessen Leistung über die Lebensdauer, den Stoffgehalt, den Rezyklatanteil, den CO2-Fußabdruck und das Management am Lebensende.
Diese Erweiterung ergibt sich aus der besonderen Stellung der Batterie: Sie ist zugleich Produktbestandteil, Energiespeicher und Abfallstrom mit kritischen Rohstoffen. Eine Regelung auf einer einzigen Achse ist nicht möglich.
Die praktische Konsequenz ist, dass die Konformitätsakte umfangreicher ist als eine klassische technische Dokumentation: Neben Prüfberichten gehören auch Lieferkettendaten, die Berechnung des Rezyklatanteils und die Erklärung zum CO2-Fußabdruck zur Akte.
Was eine Leistungsklasse aussagt und was nicht
Die Leistungsklassifizierung soll in vergleichbarer Weise ausdrücken, in welchem Maße eine Batterie ihre Kapazität über ihre Lebensdauer behält. Ihre Funktion besteht darin, einem Käufer den Vergleich unterschiedlicher Produkte auf derselben Skala zu ermöglichen.
Eine Klasse ist keine Garantie: Die Alterung im realen Betrieb hängt von Ladegewohnheiten, Temperaturverlauf und Laderate ab, und diese sind nutzerspezifisch. Die Klasse gibt das Verhalten unter einem standardisierten Zyklierregime wieder.
Grundlage der deklarierten Klasse sind Prüfdaten, und diese Prüfungen dauern lange: Zyklenlebensdauerprüfungen erstrecken sich über Monate. Für ein Produkt, das eine Leistungserklärung erfordert, wird der Prüfplan daher vor allen anderen Punkten gestartet.
Vorbereitung auf den digitalen Batteriepass
Die Komponente der Regelung, die die meiste Infrastruktur erfordert, ist die digitale Übermittlung von Informationen über die Batterie: Identität, Zusammensetzung, Leistungs- und Lebensdauerdaten werden über einen mit dem Produkt verknüpften Datensatz zugänglich.
Die Vorbereitung darauf ist keine Software-, sondern eine DATENAUFGABE: Es wird festgelegt, welche Daten wo gehalten werden, wer sie aktualisiert und wie die aus der Lieferkette stammenden Positionen erfasst werden. Ohne die Daten nützt auch ein System zu ihrer Übermittlung nichts.
Die Aufnahme einer Datenaustauschklausel in Lieferantenverträge ist der früheste und ertragreichste Schritt dieser Vorbereitung.
Was ist zu tun?
- 1Klären Sie, auf welcher Messung die zu deklarierenden Leistungsdaten beruhen.
- 2Richten Sie Ihren Prozess zur Datenerhebung aus der Lieferkette jetzt ein.
- 3Führen Sie die Zeitpläne der übrigen Bereiche in einer einzigen Roadmap zusammen.
Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wie eine Vorschrift auf Ihr Produkt angewendet wird, hängt von den technischen Merkmalen des Produkts und dem Zielmarkt ab; der genaue Geltungsbereich kann nur durch Prüfung des Produkts bestimmt werden.
